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   LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 KR 2070/15   

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https://dejure.org/2016,2069
LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 KR 2070/15 (https://dejure.org/2016,2069)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.2016 - L 5 KR 2070/15 (https://dejure.org/2016,2069)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - L 5 KR 2070/15 (https://dejure.org/2016,2069)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze - keine Beendigung der Versicherungspflicht bei Prognose entgeltgeminderter Zeiten im Folgejahr durch Entgeltausfälle von Schwangeren bzw Müttern infolge der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze; Keine Beendigung der Versicherungspflicht bei Prognose entgeltgeminderter Zeiten im Folgejahr

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 6 Abs 4 S 1 SGB 5, § 6 Abs 4 S 2 SGB 5, § 188 Abs 4 SGB 5 vom 15.07.2013, § 190 Abs 3 S 1 SGB 5 vom 20.12.1988
    Krankenversicherung - Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze - keine Beendigung der Versicherungspflicht bei Prognose entgeltgeminderter Zeiten im Folgejahr durch Entgeltausfälle von Schwangeren bzw Müttern infolge der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze; Keine Beendigung der Versicherungspflicht bei Prognose entgeltgeminderter Zeiten im Folgejahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 143/07

    Notwendigkeit der Schätzung des für die Versicherungspflicht maßgebliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 KR 2070/15
    Das LSG Niedersachsen-Bremen habe in einem gleichgelagerten Sachverhalt zu Gunsten der Versicherten entschieden (Urteil vom 17.12.2008, - L 1 KR 143/07 -, in juris).

    Der gegenteiligen Auffassung des LSG Niedersachsen Bremen (Urteil vom 17.12.2008, - L 1 KR 143/07 -, in juris) könne nicht gefolgt werden.

    Das LSG Niedersachsen Bremen habe sich in seinem Urteil vom 17.12.2008 (a. a. O.) zu Unrecht auf die Entscheidung des Großen Senats des BSG vom 30.06.1965 (- GS 2/64 -, in juris) berufen.

    Die jeder Prognose innewohnenden Unsicherheiten - hier etwa hinsichtlich des komplikationslosen Verlaufs von Schwangerschaft und Geburt - sind unerheblich (ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.12.2008, - L 1 KR 143/07 -, in juris).

    Außerdem hat sie die Klägerin erst mit Schreiben vom 11.09.2013 auf die in § 190 Abs. 3 Satz 2 SGB V a.F. (jetzt: § 188 Abs. 4 SGB V) vorgesehene Austrittsmöglichkeit hingewiesen und ihr die Möglichkeit zur Mitteilung des Sachverhalts gegeben (auch dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.12.2008, - L 1 KR 143/07 -).

  • BSG, 30.06.1965 - GS 2/64

    Auslegung Begriffe "regelmäßiger Jahresverdienst" und "regelmäßiges

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 KR 2070/15
    Das LSG Niedersachsen-Bremen habe sich hierfür auf eine Entscheidung des Großen Senats des BSG vom 30.06.1965 (- GS 2/64 -, in juris) berufen.

    Das LSG Niedersachsen Bremen habe sich in seinem Urteil vom 17.12.2008 (a. a. O.) zu Unrecht auf die Entscheidung des Großen Senats des BSG vom 30.06.1965 (- GS 2/64 -, in juris) berufen.

    Anderes muss aber gelten, wenn künftige Veränderungen des Arbeitsentgelts in Rede stehen, die im Prognosezeitpunkt als mit hinreichender Sicherheit feststehend zu erwarten sind, etwa, weil das Beschäftigungsverhältnis im Prognosezeitraum vorzeitig wegen Erreichen der Regelaltersgrenze enden wird oder auch - was Gegenstand der Entscheidung des Großen Senats des BSG vom 30.06.1965 (- GS 2/64 -, in juris) gewesen ist -, wenn im Laufe eines Jahres berufsüblich mehrere Beschäftigungsverhältnisse eingegangen werden, zwischen denen Zeiten der Arbeitslosigkeit liegen.

  • BSG, 07.12.1989 - 12 RK 19/87

    Überschreitung der Jahresarbeitsverdienstgrenze, Feststellungsklage wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 KR 2070/15
    Im Übrigen sei auch bei einer bereits am Jahresbeginn feststehenden Gehaltserhöhung für die Jahresmitte aufgrund eines Tarifvertrages die Gehaltserhöhung erst mit ihrem tatsächlichen Eintritt zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 07.12.1989, - 12 RK 19/87 -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2010 - L 4 R 3332/08
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 KR 2070/15
    Maßgeblich sei nicht das Kalenderjahr, sondern bei einer im Lauf des Jahres wegen einer Änderung des Arbeitsentgelts vorzunehmenden Beurteilung das auf den Beurteilungszeitpunkt folgende Jahr (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13.08.2010, - L 4 R 3332/08 -, in juris).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Grundsatzes der mündlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 KR 2070/15
    Bei dieser Sachlage ist das Einverständnis mit einer Senatsentscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht verbraucht, vielmehr haben die Beteiligten eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren erwartet (vgl. etwa Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG § 124 Rdnr. 3e; auch BSG, Urteil vom 11.11.2003, - B 2 U 32/02 R -, in juris; NK-VwGO/Dolderer § 101 Rdnr. 36, 37).
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92

    Erziehungsgeld - Mindestbetrag - Gesetzliche Krankenversicherung - Freiwillige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 KR 2070/15
    Die Beitragspflicht freiwillig Versicherter während des Erziehungsurlaubs bzw. während der Elternzeit habe auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 24.11.1992 (- 12 RK 44/92 -, in juris) bestätigt (Beschluss vom 31.03.1995, - Pet 5-12-15-8272-071916 -).
  • BSG, 29.05.2007 - B 12 KR 45/06 B
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 KR 2070/15
    Freiwillig Versicherte, die mangels Mitgliedschaft des Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht familienversichert sein könnten und die freiwillige Versicherung während der Elternzeit fortführten, seien wie alle anderen freiwillig Versicherten zu behandeln (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 26.03.1998, - B 12 KR 45/06 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 5 KR 799/18

    Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Hiernach ist die Überschreitung der JAG vorausschauend zu ermitteln (Urteil des erkennenden Senats vom 27.01.2016 - L 5 KR 2070/15 -, in juris, dort Rn. 33; bestätigt durch BSG, Urteil vom 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2022 - L 11 KR 2845/21

    Krankenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - regelmäßiges

    Demgegenüber stellen Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld und ein 13. Monatsgehalt, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jährlich zu erwarten sind, regelmäßiges Arbeitsentgelt dar (vgl BSG 09.12.1981, 12 RK 20/81, SozR 2200 § 165 Nr. 65; BSG 25.02.1966, 3 RK 53/63, BSGE 24, 262; LSG Baden-Württemberg 27.01.2016, L 5 KR 2070/15; LSG Baden-Württemberg 16.10.2012, L 11 KR 5514/11; LSG Nordrhein-Westfalen 04.11.2015, L 8 R 599/13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2020 - L 1 KR 333/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Abgrenzung der abhängigen

    Dies setzt voraus, dass im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung bei Beschäftigungsbeginn davon auszugehen ist, dass der Beschäftigte einen Anspruch auf die Einnahmen hat und sie ihm mit hinreichender Sicherheit zufließen werden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 2016 - L 5 KR 2070/15 juris Rdnr. 32f mit Bezugnahme auf juris PK-SGB V/Felix § 6 Rdnr. 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2020 - L 1 KR 333/19

    Beschäftigung; Pflegekraft; ambulanter Pflegedienst; regelmäßiges

    Dies setzt voraus, dass im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung bei Beschäftigungsbeginn davon auszugehen ist, dass der Beschäftigte einen Anspruch auf die Einnahmen hat und sie ihm mit hinreichender Sicherheit zufließen werden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 2016 - L 5 KR 2070/15 juris Rdnr. 32f mit Bezugnahme auf juris PK-SGB V/Felix § 6 Rdnr. 17).
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